Kosten

Ich stehe in keinem direkten Vertragsverhältnis mit Ihrer Krankenkasse (sog. Kassensitz), sondern arbeite bei identischer Qualifikation mit privaten Versicherern oder im Rahmen der sog. Kostenerstattung.

 

Unabhängig von der Art der Kostenübernahme finden Sie hier eine Übersicht der voraussichtlichen Kosten für eine  Behandlung bei mir.

Weiter unten finden Sie Links zu weiteren Informationen zur Übernahme der Kosten durch verschiedene Versicherer.

 

Seit dem 1.7.2024 erfolgt die Abrechnung gemäß der gemeinsamen Abrechnungsempfehlung von Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern (Ausnahme Hamburg und Schleswig-Holstein) und dem Verband der privaten Krankenversicherungen. Hier finden Sie einen Auszug der häufigsten Ziffern. 


Auszug Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) analog GOÄ

Bezeichnung GOP-Ziffer Faktor Betrag Häufigkeit

Einzelgespräch Probatorik

50min

 

870 2,3 100,55€

in der Regel 4 probatorische Sitzungen vor Therapiebeginn

Psychotherapeutische Akutbehandlung / Kurzzeittherapie

50min

 812a  2,3 134,06€ bis zu 24 Sitzungen, danach ggf. Übergang zur Langzeittherapie

Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung

50min

870 2,3 100,55€ Langzeittherapie umfasst in der Regel 60h insgesamt (ggf. abzüglich KZT)

+ Erhebung des aktuellen psychischen Befundes 

801a 2,3 33,52€

zusätzlich zu jeder Therapiestunde

Erhebung Biografische Anamnese

860 2,3 123,34€

1 x zu Beginn der Therapie

 

Therapiebericht für den Gutachter 

85 2,3 67,03€

Je angefangene Arbeitsstunde

 

Einleitung oder Verlängerung der Verhaltenstherapie

808 2,3 53,62€

Zur Antragsstellung oder zum Verlängerungsantrag 1- 3x pro Behandlung

Diagnostik und Auswertung 

von Fragebögen

857 2,3 12,17€ je 5 Minuten,  zu Beginn und Ende der Therapie, ggf. Verlaufsbeurteilung

Weitere GOP Leistungen, wie konsiliarische Erörterung mit anderen Behanlder:innen oder Bescheinigungen können nach Bedarf hinzukommen. 

Weiterführende Informationen sowie die Gebührenordnung ab dem 1.7.2024 finden Sie hier:

Verband der Privaten Krankenversicherungen https://t1p.de/vnejj 

Bundespsychotherapeutenkammer https://t1p.de/y7y96 

 

Bundesverwaltungsamt (Beihilfe) https://t1p.de/b6pan


Für weitere Informationen zum Procedere, je nach Versicherungsstatus: