Kostenerstattung

PLan A: Psychotherapie in einer Kassenpraxis

Wie Sie wahrscheinlich schon wissen, ist die Suche nach einem Therapieplatz leider häufig mühsam. Das liegt weniger an einem Mangel an approbierten Therapeuten, als an einer zu geringen Anzahl von sogenannten Kassensitzen, die von den Krankenkassen vergeben werden. Kolleg:innen mit Kassensitz finden Sie z.b. über Therapie.deArztsuche, die Psychotherapeutensuche der DPtV oder der Psychotherapeutenkammer, oder die gelben Seiten.

 

Dies ist für gesetzlich versicherte Patient*innen der erste und der formal einfachste Weg.

PLan B: KOstenerstattung in einer Privatpraxis

Erst wenn Sie eine Therapie benötigen, aber keinen Platz bekommen können, gilt das als Systemversagen. In diesem Fall haben Sie als Patient:in gemäß § 13 Abs. 3 SGB V das Recht auf Erstattung der Kosten einer notwendigen Behandlungen durch Ihren Versicherer, bei Behandler:innen mit identischer Qualifikation, auch wenn diese keinen Kassensitz innehaben.  

Eine direkte Abrechnung mit der Kasse erfolgt nicht. Im Rahmen der Kostenerstattung schicke ich die Rechnungen direkt an Sie. Sie erhalten, ähnlich wie bei Privatversicherten, eine Erstattung der Kosten von Ihrer Versicherung. Nicht alle Kassen halten sich an die gesetzlichen Vorgaben. Bei Abweichungen zwischen meinem Honorar und der Erstattung unterstütze ich jederzeit gern beim Dialog mit dem Versicherer.

Auf der Seite Therapie.de finden Sie viele hilfreiche und gut aufbereitete Informationen rund um das Thema Psychotherapie, einschließlich aller nötigen Informationen zum Thema Kostenerstattung 

Hilfe bei Schwierigkeiten im Umgang mit Ihrer Krankenkasse finden Sie zum Beispiel hier: http://kassenwatch.de/hinweise-fuer-patientinnen/